Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen kommen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden zur Anwendung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden sind unwirksam, es sei denn, wir haben sie schriftlich angenommen. Bestellungen haben für uns nur dann verbindlichen Charakter, wenn sie von uns innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich bestätigt werden bzw. stillschweigend ausgeführt wurden.
2. Preise/Angebote
Die Preise verstehen sich netto in EURO zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk/Lager verladen. Maßgebend für die Preisbildung sind die Einzelpreise, auch dann, wenn ein Gesamtpreis angegeben ist. Die Gültigkeit der Preise wird durch uns schriftlich bekanntgegeben und gegebenenfalls bei Überschreitung des Preisbindungstermins an die eingetretene Entwicklung angepaßt. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend unter Vorbehalt des Zwischenverkaufes.
3. Lieferfristen
Alle Bestellungen sind nur unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen worden. Angegebene Lieferfristen beinhalten die Berücksichtigung normaler Verhältnisse. Bei Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt, wie z. B. Streik, Betriebsstörung, Betriebsstillegung, Bahnsperren, Transporthindernisse und sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen bzw. berechtigen zum Hinausschieben des Liefertermins. Desweiteren kann bei einer verspäteten Lieferung im angemessenen Rahmen nicht seitens des Käufers das Recht abgeleitet werden, vom Vertrag zurückzutreten. Vertragsstrafen oder sonstige Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu.
4. Versand ab Lager Elmenhorst (Selbstabholung)
Der Versand erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Es besteht keine Haftungsübernahme für Bruch, Diebstahl u. a. durch uns.
5. Beanstandung
Reklamationen für erkennbare Mängel hat der Empfänger auf dem Lieferschein anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln beträgt die Frist der Beanstandung 8 Tage nach Erhalt der Ware. Die Mängelanzeige hat unter Angabe der festgestellten Mängel schriftlich vor Verwendung/Verlegung des empfangenen Materials zu erfolgen. Beanstandungen nach dem Verlegen werden von uns nicht anerkannt. Ungeachtet dessen sind unsere Rechnungen in vereinbarter Weise am Fälligkeitstag zu begleichen. Die dem Käufer zustehenden Rechte wegen angeblicher Mängel müssen gesondert geltend gemacht werden. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen entbindet uns von der Gewährleistungspflicht gegenüber dem Besteller. Die Gewährleistungspflicht bei Mängeln beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Wertminderung.
6. Material und Muster
Unsererseits vorgelegte Materialmuster sind in Farbe und Struktur unverbindlich. Es kann nur das allgemeine Aussehen des Steines dargestellt und somit keine Gewähr für die völlige Übereinstimmung in Farbe und Struktur von gelieferter Ware und vorgelegtem Muster übernommen werden. In diesem Zusammenhang erfolgt durch uns keine Haftungsübernahme für die im Natur- bzw. Betonwerkstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Naturfehler (z. B. Poren, offene Stellen, Quarzadern, Einschlüsse u. ä.), sowie Änderungen. Diese Materialbeschaffenheit stellt somit keine Wertminderung im Sinne von erkennbarem Mangel dar.
7. Zahlungsbedingungen
Soweit keine gesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gelten nachfolgende Festlegungen: - innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum - rein netto- innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum - 2 % Skonto - bei Vorauszahlung oder Zahlung bei Verladen - 3 % Skonto.Bei Zahlung mit Wechsel hat der Käufer diesen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug vorzulegen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten des Wechselgeschäftes. Uns bleibt es vorbehalten, den Wechsel vor Verfall ohne Rückvergütung der Diskontspesen zurückzugeben bzw. bei Ablehnung der Diskontierung durch unsere Bank Barzahlung zu verlangen. Sollte es dem Ermessen nach der Sicherstellung des Kaufpreises bedingen, sehen wir uns veranlaßt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Erfolgt eine Weiterveräußerung oder der Einbau in ein Grundstück, so geht die Forderung des Käufers an seinen Abnehmer entsprechend dem Wert der von uns gelieferten Ware auf uns über. Es bedarf hierzu keiner besonderen Abtretungserklärung des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte auszuhändigen. Ferner hat er die Pflicht, die Anschrift des Dritten bzw. die Abtretung dem Schuldner bekanntzugeben. Der Verkäufer kann für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Barzahlung verlangen, wenn der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug geraten ist. Dies gilt auch für vorab bestätigte Teilzahlungspläne.
9. Rücktrittsrecht
Nach Abschluß des Geschäftes nachhaltig eingetretene Veränderungen in Form der Person des Käufers oder seiner Kreditwürdigkeit veranlassen uns, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Sicherheiten oder Vorauszahlungen für fällige Lieferungen zu verlangen.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung gilt Rostock als vereinbart. Der Gerichtsstand ist Rostock. Für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden kommt nur deutsches Recht zur Anwendung.



